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Allgemeine Verkaufsbedingungen
Für die Ormazabal GmbH in Deutschland gelten die Allgemeinen Lieferbedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie vom Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie (ZVEI) – die „grünen Lieferbedingungen (GL)“.
Im Folgenden finden Sie die weltweit gültigen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ormazabal.
1.Der Käufer versichert, dass zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Vereinbarungen, Verträge usw. weder er noch seine Geschäftsführer oder Mitarbeiter ungerechtfertigte wirtschaftliche oder andersartige Vorteile angenommen, versprochen, übergeben, genehmigt, gefordert oder akzeptiert haben (oder zu verstehen gegeben haben, dass sie dies zukünftig tun werden oder tun könnten), die in irgendeiner Weise mit den erwähnten, diesen AGB unterliegenden Vereinbarungen, Verträgen usw. in Zusammenhang stehen, und dass sie angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um zu verhindern, dass dies Unterauftragnehmer, Vertreter oder andere ihrer Kontrolle bzw. entscheidenden Einflussnahme unterliegende Dritte tun.
2. Ebenso verpflichtet sich der Käufer in Bezug auf die Vereinbarung während der Vertragsdauer und danach angemessene Maßnahmen zu ergreifen und einzuhalten, um sicherzustellen, dass seine Unterauftragnehmer, Vertreter oder andere seiner Kontrolle bzw. entscheidenden Einflussnahme unterliegenden Dritte folgende Bestimmungen erfüllen:
3. Erbringt der Verkäufer Nachweise als Folge des Rechts, ein vertraglich vereinbartes Audit der Rechnungsbücher und Finanzunterlagen des Käufers durchzuführen oder weist er auf andere Art nach, das Letzterer an einer materiellen bzw. wiederholten Nichterfüllung der obigen Abschnitte 2.a und 2.b teilgenommen hat, wird er dies dem Käufer mitteilen und von ihm verlangen, innerhalb einer angemessenen Frist die erforderlichen Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und den Verkäufer über diese Maßnahmen zu informieren. Werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen nicht ergriffen oder, je nach Fall, die Verteidigung nicht wirksam geltend gemacht, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen die Vereinbarung aussetzen oder auflösen, wobei alle zum Zeitpunkt der Aussetzung oder Auflösung vertraglich ausstehenden Beträge weiterhin fällig sind soweit dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist.
4. Alle Schiedsgerichte oder anderen Streitbeilegungsgremien, die sich gemäß den Bestimmungen über die Beilegung von sich direkt oder indirekt aus diesen AGB ergebenden Streitigkeiten äußern, sind berechtigt, die vertraglichen Folgen jeder vermuteten Nichterfüllung der in dieser Klausel festgelegten Pflichten zu bestimmen.